Das Geldwäschegesetzes verpflichtet gesetzlich alle Banken in Österreich, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung oder Kreditgewährung zu prüfen und festzuhalten. Die Bank muss sich dabei Gewissheit über die Person und Anschrift des Kunden verschaffen. Geprüft wird dies anhand gültiger Legitimations- oder Ausweispapiere wie Personalausweis oder Reisepass.